Bitte besuchen Sie die Stadtverwaltung Sinzig nur in zwingend notwendigen Fällen nach vorheriger telefonischer Absprache oder nach Terminabstimmung per E-Mail.
Nutzen Sie bei Bedarf andere Kommunikationswege wie Telefon, Fax oder E-Mail. Greifen Sie für die Klärung Ihres Anliegens auf unsere Informationsangebote im Internet zurück. Hierfür steht Ihnen auch der Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Dieses Portal bietet Ihnen Informationen rund um die Dienstleistungen des Landes und der rheinland-pfälzischen Kommunen.
Denken Sie bitte bei einem unabweisbaren Besuch der Dienststelle an die Empfehlung des Robert Koch Instituts (RKI), einen Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten.
Auf diese Weise tragen Sie dazu bei, Ansteckungsrisiken weitestgehend zu vermeiden. Damit schützen Sie sich selbst, andere Besucherinnen und Besucher sowie die Mitarbeitenden der Dienststelle. Kranke Personen oder Personen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder Kontakt zu einer infizierten Person hatten, sollen auf keinen Fall die Dienststelle besuchen. Bei staatlicher Anordnung insbesondere durch die Justiz besteht, solange diese nicht aufgehoben wird, eine Verpflichtung zum Erscheinen.
Darüber hinaus weist die Stadtverwaltung Sinzig darauf hin, dass persönliche Vorsprachen bei Mitarbeiter*innen telefonisch anzukündigen bzw. an der Zentrale der Stadtverwaltung Sinzig (02642/4001-0) anzumelden sind. Insoweit besteht bis auf Weiteres nur noch die Möglichkeit, in das Foyer der Stadtverwaltung Sinzig zu kommen. Ein direkter Zugang zu den Sachbearbeiter*innen ist aus derzeit nicht möglich. Der Zutritt zum Foyer der Stadtverwaltung wird bis auf Weiteres auf fünf Personen begrenzt.
Wir bitten um Verständnis im Sinne der Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen und der Bürger*innen der Stadt Sinzig!
Ihr Team der Stadtverwaltung Sinzig
Quelle: Stadtverwaltung Sinzig